Grundlagen des Pflichtteils
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Insbesondere Ehepartner, Kinder und unter Umständen Eltern können einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Der Zweck des Pflichtteils besteht darin, die Existenz dieser Angehörigen zu sichern und zu verhindern, dass sie vollständig enterbt werden.
Berechnung des Pflichtteils
Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem sogenannten gesetzlichen Erbteil, der dem Erben ohne Testament zustehen würde. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Wenn ein Kind nach Gesetz ein Drittel des Erbes bekommen würde, hat es einen Anspruch auf die Hälfte davon, also ein Sechstel des Gesamtvermögens.
Pflichtteil und Nachlasswerte
Für die Berechnung des Pflichtteils wird der gesamte Nachlass herangezogen. Dazu zählen sowohl liquide Mittel als auch Immobilien, Wertgegenstände Pflichtteil wie hoch Vermögenswerte. Wichtig ist, dass Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, teilweise dem Nachlass hinzugerechnet werden, wenn sie den Pflichtteilsberechtigten benachteiligen.
Auswirkungen auf das Testament
Ein Testament kann den Pflichtteilsanspruch nicht vollständig ausschließen. Auch wenn der Erblasser jemanden enterbt, bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen. Der Enterbte hat jedoch keinen Anspruch auf konkrete Gegenstände, sondern nur auf eine finanzielle Abfindung in Höhe des Pflichtteils.
Pflichtteil geltend machen
Um den Pflichtteil einzufordern, muss der Berechtigte aktiv werden und den Anspruch gegenüber den Erben geltend machen. Dies erfolgt meist durch eine formlose schriftliche Aufforderung zur Auszahlung. Kommt es zu Streitigkeiten, kann auch ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, um den Pflichtteil durchzusetzen.